Transparenzhinweis
Hier finden Sie den Transparenzhinweis zur Kommunalwahl 2026:
Die Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 informiert Sie umfassend über die werbende Stelle, die Inhalte, die Finanzierung, die Verbreitung und die eingesetzten Targeting-Verfahren der Kampagne.
Einordnung der Kampagne
Die Kommunikationskampagne der FDP in der Samtgemeinde Wathlingen und den Mitgliedsgemeinden zur Kommunalwahl 2026 ist politische Werbung im Sinne des Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO. Der FDP-Ortsverband Samtgemeinde Wathlingen tritt damit als Sponsor im Sinne von Art. 3 Nr. 10 TTPW-VO und als politischer Akteur im Sinne von Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO auf. Diese Bekanntmachung gilt für sämtliche Werbemittel, die im Rahmen dieser politischen Werbekampagne im Sinne des Art. 3 Nr. 5 TTPW-VO veröffentlicht werden.
Sponsor der Kampagne: Sponsor: FDP-Ortsverband Samtgemeinde Wathlingen
Anschrift: Heinz-Homann-Ring 33a, 29339 Wathlingen
Vertretungsberechtigt: Paul Thunich, Ortsvorsitzender
Operativ verantwortliche Person: Paul Thunich, Ortsvorsitzender
Bezug zur konkreten Abstimmung
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl Samtgemeinde Wathlingen und den Mitgliedsgemeinden am 13.09.2026, Kommunalwahlen in Niedersachsen.
Verbreitungszeitraum
Die politische Werbung wird im Zeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2026 verbreitet.